Bestattungsarten
Die Art und Gestaltung der Bestattung sollte
im Sinne des/der Verstorbenen gewählt werden.
Erdbestattung
Für die Erdbestattung als traditionellste
Bestattungsart in Deutschland muss entweder ein Grab vorhanden
sein oder eines dort erworben werden, wo die verstorbene Person
zuletzt ihren Wohnsitz hatte. Grabeinfassungen und der Grabstein
– wenn kein Fundament vorhanden ist – müssen vor der Graböffnung
entfernt werden.
Feuerbestattung
Für die Feuerbestattung muss entweder der
schriftliche Wille der verstorbenen Person vorliegen oder die
Anordnung durch einen der nächsten Verwandten getroffen werden.
Vor der Kremation kann eine Trauerfeier in einer Trauerhalle in
einem Friedhof oder im Krematorium stattfinden. Moderne
Krematorien ermöglichen die Begleitung der Übergabe des Sarges
an das Feuer durch die Angehörigen.
Die Beisetzung der Urne findet in der Regel
ca. 10 Tage nach der Kremation statt. Die Urnenbeisetzung kann
erfolgen in: Erd- oder Urnengräbern, Urnennischen, Ost- oder
Nordsee sowie in allen Weltmeeren, Friedwäldern oder einem
anonymen Gräberfeld.
Naturbestattung
Für die Naturbestattung ist eine vorherige
Einäscherung notwendig. Die Asche des/der Verstorbenen kann auf
einer Almwiese, unter einem Felsen oder in einem Gebirgsbach die
letzte Ruhestätte finden. Diese Form der Beisetzung ist jedoch
derzeit in Deutschland nicht genehmigt. Eine Realisierung ist
z.B. in der Schweiz möglich.
Flugbestattung
Für die Flugbestattung ist eine vorherige
Einäscherung notwendig. Die Asche des/der Verstorbenen wird aus
einem Flugzeug, Hubschrauber oder vom Heißluftballon aus über
unbewohntem, nicht genutztem meist alpinem Terrain in der
Schweiz verstreut.
Bei der Urnenbeisetzung in einem anonymen Grab, bei einer Baumbestattung in einem Friedwald und bei der Natur- oder Flugbestattung entfallen die Grabpflege und die Grabfolgekosten.