Bestattungsarten

Die Art und Gestaltung der Bestattung sollte im Sinne des/der Verstorbenen gewählt werden.

Erdbestattung

Für die Erdbestattung als traditionellste Bestattungsart in Deutschland muss entweder ein Grab vorhanden sein oder eines dort erworben werden, wo die verstorbene Person zuletzt ihren Wohnsitz hatte. Grabeinfassungen und der Grabstein – wenn kein Fundament vorhanden ist – müssen vor der Graböffnung entfernt werden.

Feuerbestattung

Für die Feuerbestattung muss entweder der schriftliche Wille der verstorbenen Person vorliegen oder die Anordnung durch einen der nächsten Verwandten getroffen werden. Vor der Kremation kann eine Trauerfeier in einer Trauerhalle in einem Friedhof oder im Krematorium stattfinden. Moderne Krematorien ermöglichen die Begleitung der Übergabe des Sarges an das Feuer durch die Angehörigen.

Die Beisetzung der Urne findet in der Regel ca. 10 Tage nach der Kremation statt. Die Urnenbeisetzung kann erfolgen in: Erd- oder Urnengräbern, Urnennischen, Ost- oder Nordsee sowie in allen Weltmeeren, Friedwäldern oder einem anonymen Gräberfeld.

Naturbestattung

Für die Naturbestattung ist eine vorherige Einäscherung notwendig. Die Asche des/der Verstorbenen kann auf einer Almwiese, unter einem Felsen oder in einem Gebirgsbach die letzte Ruhestätte finden. Diese Form der Beisetzung ist jedoch derzeit in Deutschland nicht genehmigt. Eine Realisierung ist z.B. in der Schweiz möglich.

Flugbestattung

Für die Flugbestattung ist eine vorherige Einäscherung notwendig. Die Asche des/der Verstorbenen wird aus einem Flugzeug, Hubschrauber oder vom Heißluftballon aus über unbewohntem, nicht genutztem meist alpinem Terrain in der Schweiz verstreut.

Bei der Urnenbeisetzung in einem anonymen Grab, bei einer Baumbestattung in einem Friedwald und bei der Natur- oder Flugbestattung entfallen die Grabpflege und die Grabfolgekosten.