Bitte beachten Sie:
Nachdem ein Todesfall eingetreten ist, muss von den
Angehörigen unverzüglich ein Arzt zur Feststellung des
Todes, der Todesart und der Todesursache verständigt werden.
In der Nacht besteht die Verpflichtung die Leichenschau
unverzüglich zu veranlassen nur dann, wenn Anhaltspunkte für
einen nicht
natürlichen Tod vorliegen. Der Arzt hat die Leichenschau
vorzunehmen und den Totenschein auszustellen. Der
Totenschein ist dem auszuhändigen, der die Leichenschau
veranlasst hat. Bei einem Todesfall in einem Krankenhaus,
einem Altenheim oder ähnlichen Einrichtungen sorgt der
zuständige Arzt oder die Heimleitung für die Durchführung
der Leichenschau. Der beauftragte Bestatter darf den
Leichnam erst zum Friedhof überführen, wenn die Leichenschau
vorgenommen und die Todesbescheinigung ausgestellt wurde.
Sollten Sie keinen Arzt zur Durchführung der Leichenschau finden, sind wir Ihnen gerne behilflich.
Für eine Bestattung werden folgende Dokumente
benötigt:
Rentenausweis
Krankenversicherungskarte
Graburkunde
Personalausweis vom Auftraggeber der Bestattung
Krankenversicherungskarte
Graburkunde
Personalausweis vom Auftraggeber der Bestattung
Für die Ausstellung der Sterbeurkunden am Standesamt wird benötigt: |
|
Ledig | Geburtsurkunde oder Familienbuch |
Verheiratet | Heiratsurkunde oder Familienbuch |
Verwitwet | Heiratsurkunde u. Sterbeurkunde v. Ehepartner |
Geschieden | Heiratsurkunde und Scheidungsurteil |